Sport mit Verordnung

Infos zur Verordnung

Die Teilnahme am Rehabilitationssport & Funktionsstraining bedarf einer ärztlichen Verordung auf dem Formular 56: „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/ Funktionstraining“ (siehe Muster).

Was müssen Sie tun?

• Ihr behandelnder Arzt sieht den Bedarf für eine Verordnung von Rehabilitationssport und füllt das Formular „Muster 56" aus. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse.
• Mit der Verordnung kommen Sie zu uns, wir beraten Sie gerne.
• Nachdem die Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, können Sie starten.

Verordnet werden können als Erstverordnung durch einen zugelassenen Arzt:

• 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
• 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten/chronischen Erkrankungen möglich)

Wer trägt die Kosten

Wer trägt die Kosten für verordneten Reha-Sport?

Die Kosten des Reha-Sports tragen Rentenversicherungen, die Krankenkassen oder die Unfallversicherung. Seit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport.

Für welchen Zeitraum wird Reha-Sport verordnet?

Die Dauer der Maßnahme reicht von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und ist abhängig von der jeweiligen Erkrankung/Indikation.

Wie oft und in welchem Zeitraum findet Reha-Sport statt?

Die durch entsprechend qualifizierte Übungsleiter geleiteten Übungsgruppen finden in der Regel 1-2 x pro Woche (je nach Empfehlung) zu je 45 oder 60 (Herzsport) Minuten statt.

Wenn Sie weitere Fragen in einem persönlichen Gespräch klären möchten, setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung und/oder vereinbaren Sie ggf. einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Die Verordnung als Musterformular zum Download. [48 KB]

Sport Vital Lingen e.V.
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